"Parkpflege" der besonderen Art - Naturschutzrecht verletzt!
von Christian Wonitzki
Gründonnerstag, Frühlingssonne, ruhige Parkstimmung im „Fürstlichen“. Plötzlich ertönen martialische Geräusche: Am Westufer des Parksees werden Gehölzgruppen ausgelichtet, wird die natürliche Ausbreitung der Sträucher zurückgenommen. Und das mit einer ziemlich brachialen Technik.
Zunächst waren die infragekommenden Sträucher auf halbmeterhohe Stümpfe zurückgeschnitten worden. In dieser Form wollte man sie ursprünglich mit Technik herausziehen, also roden, um ein Wiederausschlagen zu verhindern. Nun hatte man einen mobilen Shredder gemietet, ein Raupenfahrzeug, das mit seiner Technik die Stümpfe und alles an dünnerem Gesträuch so zerschlägt, dass ein Stockausschlag unwahrscheinlich ist. Kein schöner Anblick, außerdem machen die Maschinenspuren Nacharbeiten notwendig.
Viel problematischer als der Anblick ist allerdings die Tatsache, dass mit dieser Vorgehensweise massiv bundesdeutsches Naturschutzrecht verletzt wird! Hecken im Außenbereich, und das trifft auch auf den Greizer Park zu, dürfen nur bis Ende Februar zurückgeschnitten werden. Grund: Der Schutz der Brutsaison der Vögel, von denen viele Arten Gebüsche und bodennahe Deckung für die Aufzucht ihres Nachwuchses nutzen. Sollte das nicht einer professionellen Parkverwaltung bekannt sein?
Immerhin: Erholung fürs Auge boten verlässlich die majestätischen Altbäume, z.B. der Seufzerallee oder der wunderschönen Stieleichengruppe am Südufer.